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Arbeitsmedizinische Betreuung

Arbeitsmedizinische Betreuung reduziert arbeitsbedingte Erkrankungen und beugt chronische Schäden sowie Berufskrankheiten vor. Mit der Hilfe eines Betriebsarztes erfüllen Sie nicht nur die obligatorischen rechtlichen Auflagen, sondern leisten ebenfalls einen entscheidenden Beitrag zur Gesundheit Ihrer Mitarbeiter.

    Beratung bei :

 

  • Planung, Errichtung und Änderung von Betriebsanlagen

  • Einführung neuer Arbeitsmittel, Arbeitsstoffe oder Gefahrstoffe (Gefährdungspotenzial)

  • Umstrukturierungen von Arbeitszeit-, Pausen- und Schichtsystemen den Beschäftigten

  • Änderungen oder bei Einführungen neuer Arbeitsverfahren

  • Gestaltung neuer Arbeitsplätze

    Durchführung:

 

  • arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen

  • Beurteilungen und Beratungen der Arbeitnehmer Ihres Betriebes

  • Hilfestellung bei Mitarbeitern mit chronischen Erkrankungen bzw. Suchterkrankungen

  • Wiedereingliederungsmanagements (BEM) bei Häufung gesundheitlicher Probleme

  • Aufklärung und Beratung der Mitarbeiter über mögliche Gefahrenquellen

  • Beurteilung der arbeitsplatzbedingten Gesundheitsgefährdungen

Rechtsgrundlagen

​Die Die Rechtsgrundlagen unserer Tätigkeit sind das Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG) von 1973, das Arbeitsschutzgesetz als Umsetzung der EG-Richtlinie zum Arbeitsschutz von 1996, Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Biostoffverordnung (BioStoffV), Bergbau- und Klimaverordnung (GesBergV und KlimaBergV), sowie Fahrerlaubnisverordnung (FEV).

value. quality care. convenience.

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