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Verkehrsmedizin

Der arbeitsmedizinische Dienst kann die kompletten verkehrsmedizinischen Untersuchungen nach Fahrerlaubnisverordnung (sog. Führerscheinverlängerung - MPU Test) für alle Fahrerlaubnisklassen durchführen:

Verlängerung von Fahrerlaubnissen:

Fahrerlaubnisverordnung für Taxi-, Mietwagen- und Krankenkraftwagenfahrer (FzF):

Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E - Verlängerung der Fahrerlaubnis oder Fahrerlaubnis um die Erteilung müssen die nachfolgenden Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllen:

 

  • Zentrale Tagessehschärfe: Fehlsichtigkeiten müssen – soweit möglich und verträglich – korrigiert werden.

 

  • Farbensehen: Bei Rotblindheit oder Rotschwäche mit einem Anomalquotienten unter 0,5 ist eine Aufklärung des Betroffenen über die mögliche Gefährdung erforderlich

 

  • Normales Gesichtsfeld: geprüft mit einem automatischen Halbkugelperimeter, das mit einer überschwelligen Prüfmethodik das Gesichtsfeld bis 70 Grad nach beiden Seiten und bis 30 Grad nach oben und unten untersucht

 

  • Stereosehen: geprüft mit einem geeigneten Test (z. B. Random-Dot-Teste). 

 

  • Ausreichendes Kontrast- oder Dämmerungssehen: geprüft mit einem standardisierten anerkannten Prüfverfahren 

 

  • Übrige Sehfunktionen: Beweglichkeit: Ausschluss bei Doppeltsehen im Gebrauchsblickfeld Ausschluss bei Schielen ohne konstantes binokulares Einfachsehen. Kontrast- oder Dämmerungssehen, 

  • Blendempfindlichkeit: Ausreichendes Kontrast- oder Dämmerungssehen geprüft mit einem standardisierten anerkannten Prüfverfahren

 

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift G 25 (Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeit)​

verkehrsmedizinische Untersuchungen

Auch die ärztlichen Untersuchungen des Sehvermögens für alle Fahrerlaubnisklassen werden vom AMD durchgeführt. Besonders aufwendig ist seit 1999 durch das Straßenverkehrsgesetz und die Fahrerlaubnisverordnung vorgeschriebene Untersuchung des Gesichtsfeldes mit Bestimmung der Gesichtsfeld-Außengrenzen (Sehwinkel). Die dazu erforderlichen modernen Untersuchungsgeräte (Sehtestgerät und Perimeter) können vom AMD direkt vor Ort bei Ihnen im Betrieb zum Einsatz gebracht werden.


Für die Untersuchungen nach FEV Anlage 5 Punkt 2 (Personenbeförderungsschein) nutzt der AMD das mobile psychometrische Testsystem " Corporal A". Die Vorteile dieser Testmethode liegen in der äußerst schnellen und einfachen Durchführung. Für Ihre Mitarbeiter bedeutet es vor allem weniger Untersuchungsstress, sowie unkomplizierte und reibungslose Untersuchungsabläufe für Fahrer aller Altersgruppen.
 

Die Untersuchungen dieser Art sind auch bei Ihnen im Betrieb möglich!

Führerscheinklassen
  • LKW-Fahrer (Klassen C, C1E, C1, CE) 

  • Bus-Fahrer (Klassen D, D1E, D1, DE) 

  • Bestimmte Führerscheinklassen (Bus und Lkw) sind gemäß der FeV befristet: 

  • ​Klassen C1, C1E: bis zur Vollendung des 50 Lebensjahres für 5 Jahre
    nach Vollendung des 45 Lebensjahres 
    ebenfalls für maximal 5 Jahre​​

  • Klassen C, CE: für 5 Jahre
    Klassen D, D1, DE und D1E: für 5 Jahre

Untersuchung durch einen Augenarzt, oder einen Arzt mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“, einen Arzt mit der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“, einen Arzt bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, einen Arzt des Gesundheitsamtes oder einen anderen Arzt der öffentlichen Verwaltung ist auch eine Mindestanforderung .​

value. quality care. convenience.

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